Bauen

Die Zuständigkeit der Baubehörde ergibt sich aus der Oö. Bauordnung samt allen baurechtlichen Nebengesetzen und -bestimmungen und sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Ansfelden.

Nahezu alle Arten von Neu-, Zu- und Umbauten sowie die Vornahme von sonstigen baulichen Maßnahmen unterliegen einem baubehördlichen Genehmigungsprozess oder ziehen ein behördliches Verfahren vor der Baubehörde nach sich.

Wesentliche Kernaufgaben der Baurechtsabteilung sind:

  • die Erteilung von allgemeinen baurechtlichen Auskünften

  • die Einsichtnahmen in Bauakten zu gewährleisten

  • die Abhaltung der Bauberatung im Zusammenhang
    mit baubehördlichen Verfahren

  • die Führung von Bauverfahren

  • die Vorbereitung baurechtlicher Entscheidungen

  • die Wahrung der Baupolizei

  • die Bewilligung von Grundteilungen und
    Ausstellung von Bauplatzbewilligungen

  • die Sicherstellung des Verkehrsflächenbeitrages

  • die Wahrung der Feuerpolizei

  • die Wahrung der Veranstaltungspolizei

Bauberatung

Formulare