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Wer bekommt eine geförderte Wohnung?

In Ansfelden bieten verschiedene gemeinnützige Wohnbauträger Wohnungen zur Miete an. Viele der Wohnungen sind gefördert und unterliegen besonderen Bedingungen. Informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten, eine solche Wohnung zu mieten.

Die Stadt Ansfelden hat das Vorschlagsrecht für viele dieser günstigeren Wohnungen. Das bedeutet, dass der Ansfeldner Wohnungsausschuss (ein politisches Gremium) bestimmt, wer für eine Wohnung bei einem Wohnbauträger vorgeschlagen werden soll. Dabei haben sich die Ausschussmitglieder an bestimmte Richtlinien zu halten.

Geförderte Wohnungen mit besonderen Bedingungen

Viele der gemeinnützigen Wohnungen sind mit finanzieller Unterstützung des Landes OÖ gebaut worden. Der Landtag legt dazu im OÖ Wohnbauförderungsgesetz fest, unter welchen Voraussetzungen jemand eine so geförderte Wohnung beziehen kann.

So können Sie sich für eine geförderte Wohnung bewerben

Sie möchten wissen, ob sie diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen? Wir fassen für Sie im Folgenden die Bestimmungen zusammen:

EWR-Bürger*innen

  • Sie sind eine Österreichische Staatsbürgerin oder ein Österreichischer Staatsbürger oder haben die Staatsbürgerschaft eines der unten angeführten EWR-Länder:  Der Gesetzgeber des Landes Oberösterreich legt für Sie keine besonderen Bedingungen fest. Sie können sich ohne Weiteres für eine geförderte Wohnung in Ansfelden bewerben. Kommen Sie dazu zum Wohnungssprechtag in Ansfelden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Alexandra Petschl, 0729/840-1136.
  • Die EWR Länder sind: Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Italien, Liechtenstein, Rumänien oder auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich oder Zypern.

Keine EWR-Bürgerin oder kein EWR-Bürger

Sie sind kein Österreichischer Staatsbürger oder Österreichische Staatsbürgerin oder haben auch keine Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes. Hier legt der Gesetzgeber zusätzliche Bedingungen fest. Damit Sie sich für eine geförderte Wohnung bewerben können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Wohnsitz: Sie müssen nachweisen, dass sie die letzten fünf Jahre ohne Unterbrechung und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in Österreich gehabt haben.
  • Aktuelles Einkommen: Sie müssen aktuell
    • entweder Einkünfte beziehen, für die Sie Einkommensteuer zahlen oder
    • Leistungen aus einer gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich erhalten

  • Einkommen der letzten fünf Jahre: Sie müssen in den letzten 60 Monaten zumindest 54 Monate lang
    • entweder Einkünfte bezogen haben, für die Sie Einkommensteuer bezahlt haben oder
    • Leistungen aus einer gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich erhalten haben.
    • Notstandshilfe, Pflege und Kinderbetreuungsgeld: Bei der Berechnung des Einkommens werden Ihnen auch Zeiten angerechnet, in denen Sie Kinderbetreuungsgeld erhalten haben. Auch wird Ihnen angerechnet, wenn Sie eine Ihnen nahestehende Person gepflegt haben. Dabei muss diese Person Pflegegeld in der Höhe von zumindest Stufe 3 erhalten haben. Sollten Sie Notstandshilfe bezogen haben, werden diese Zeiten nicht angerechnet.

  • Deutschkenntnisse: Sie müssen Ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Das können Sie dazu tun:
    • Sie haben eine Integrationsprüfung beim ÖIF auf zumindest dem Niveau A2 gemacht und legen das Zeugnis darüber vor.
    • oder Sie haben eine Prüfung über Ihre Deutschkenntnisse von zumindest auf dem Niveau A2 an einer zertifizierten Prüfungseinrichtung gemacht. Das ist zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut in Traun oder die Volkshochschule in Linz. Das Zeugnis darüber legen Sie vor.
    • oder Sie haben zumindest fünf Jahre lang eine österreichische Pflichtschule besucht und das Unterrichtsfach Deutsch positiv abgeschlossen. Die Zeugnisse darüber legen Sie vor.
    • oder Sie haben das Unterrichtsfach „Deutsch“ auf dem Niveau der 9. Schulstufe positiv abgeschlossen. Das Zeugnis darüber legen Sie vor.
    • oder Sie haben zumindest eine Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt. Das Zeugnis darüber legen Sie vor.

  • Ausnahme Gesundheit: Wenn Sie wegen Ihres dauerhaft schlechten Gesundheitszustands keine Einkünfte beziehen können (oder in den letzten 60 Monaten keine Einkünfte bezogen haben) oder auch keine Deutschkenntnisse nachweisen können, dann können Sie von diesen Voraussetzungen befreit werden. Sie legen dazu ein amtsärztliches Gutachten vor.
  • Ausnahme Alter: Wenn Sie 60 Jahre oder älter sind und das erste Mal Ihren Hauptwohnsitz in Österreich begründen, dann müssen Sie keine aktuell keine Einkünfte beziehen oder in den letzten 60 Monaten auch keine Einkünfte bezogen haben.

Erfüllen Sie als Nicht-EWR-Bürger*in die Voraussetzungen zum Wohnsitz, zum Einkommen und zur Sprache? Dann können Sie sich für eine geförderte Wohnung in Ansfelden bewerben. Kommen Sie dazu zum Wohnungssprechtag. Nähere Informationen erhalten Sie bei Alexandra Petschl, 0729/840-1136.

Sie möchten Ihre Deutschkenntnisse verbessern und prüfen lassen?

Wer neben seiner Muttersprache auch die deutsche Sprache gut spricht, hat mehr Chancen in Österreich. Das Berufsförderungsinstitut in Traun bietet dazu Kurse auf verschiedenen Niveaus an. Der Standort in der Nachbarstadt ist für Ansfeldner*innen gut zu erreichen. Die Kosten für die Fortbildung sind günstig – und der Mehrwert der Investition ist unbezahlbar.

Die Produktpalette umfasst dabei

  • eine mehrsprachige Beratung zu den Kursen (in Traun auf: Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, in Linz auch: Mazedonisch, Russisch und Türkisch),
  • Kurse zur Alphabetisierung,
  • Deutsch als Zweitsprache,
  • Vorbereitungslehrgänge für Prüfungen
  • und auch Individual-Coachings.

Die Angebote des BFI entsprechen den Standards des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und den gesetzlichen Regelungen. In nur sechs Wochen führen Sie die Lehrenden zur A1 – Prüfung (Antragsberechtigung), in weiteren 6 Wochen zur A2 – Prüfung (Aufenthaltsbewilligung, Modul 1 der Integrationsvereinbarung) und in noch mal weiteren 6 Wochen erhalten Sie das Wissen um die B1 – Prüfung (Daueraufenthalt & Staatsbürgerschaft) zu meistern. Die Prüfungen selbst werden nach den Systemen des Österreichischen Sprachdiploms und des Österreichischen Integrationsfonds in Linz durchgeführt.

Die Kurse der Sprachniveaus A1 bis B1 und Einzelcoachings finden sowohl vormittags als auch abends in der Nachbarstadt 4050 Traun, Kremstalstraße 6 statt. Zur ersten Beratung rufen Sie einfach die Info-Hotline unter 0810/007 007 an.

Bitte beachten Sie: Diese Zusammenfassung dient Ihrem Überblick und ist rechtlich unverbindlich. Sie können das Gesetz im Detail hier nachlesen. Alle zertifizierten Bildungsanbieter für Deutschkurse in Österreich finden Sie auf der Seite Mein Sprachportal.