A A A

Förderung Sozialprojekte

 

 

Die Stadtgemeinde Ansfelden fördert zum Gemeinwohl Projekte und Initiativen im Sozialbereich, die von natürlichen oder juristischen Personen für die Ansfeldner Bevölkerung geplant, vorbereitet und angeboten werden. Die Förderrichtlinien beschreiben unter anderem den Gegenstand und das Ziel der Förderung, die Zielgruppen, welche Voraussetzungen es braucht, damit ein Projekt gefördert werden kann und wie ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann.

Folgende oft gestellte Fragen (FAQ) informieren anhand von oft gestellten Fragen über die Inhalte. Die Informationen helfen Ihnen den Antrag zu stellen und uns ihn zügig zu bearbeiten.

Was ist der Gegenstand und das Ziel der Förderung?

Um die Gemeinschaft zu fördern unterstützt die Stadtgemeinde Ansfelden Projekte und Initiativen in finanzieller Art und Weise. Diese Projekte und Initiativen können von natürlichen oder juristischen Personen durchgeführt werden und beziehen sich auf die Ansfeldner Bevölkerung.

Welche Zielgruppen kann mein Projekt oder meine Initiative haben?

Als Zielgruppen für ihr Projekt oder ihre Initiative kommen Kinder, Familien, Alleinerziehende, Senior*innen, neu zuwandernde Menschen und soziale Randgruppen in Betracht.

Welchen Leitvorstellungen muss mein Projekt entsprechen?

Ihr Projekt muss auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmt sein, bedarfsgerecht, flexibel und effizient angeboten werden und auf die Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Selbsthilfefähigkeit bzw. der Selbstständigkeit ausgerichtet sein. Dabei soll das Projekt grundsätzlich integrativ und ganzheitlich konzipiert sein. Das Sozialservice in der Stadtgemeinde Ansfelden (07229/840-218, Fr. Sonja Bock) berät Sie gerne zu bereits bestehenden Angeboten.

Welche Inhalte können förderungswürdige Projekte und Initiativen haben?

Ihr Projekt oder ihre Initiativen ist dann förderungsfähig, wenn es beitragen kann, das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander zu fördern oder es individuelle Notlagen von vornherein verhindern kann oder es die sozialen Angebote der Stadtgemeinde Ansfelden ergänzt. Es ist auch dann förderfähig, wenn es die Integration benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben zum Ziel hat oder geeignet ist, das Leben und Wohnen im eigenen gewohnten Lebensbereich zu fördern und zu ermöglichen.

Welche Voraussetzungen braucht es, um mein Projekt oder meine Initiative gefördert zu bekommen?

Das Projektziel muss mit den Leitvorstellungen, Inhalten und Zielsetzungen übereinstimmen.

Ihr Projekt oder Initiative kann nur gefördert werden, wenn es sich beim Projektträger oder Initiativenträger um eine Privatperson oder einen ehrenamtlich geführten, gemeinnützigen Verein oder Organisation handelt, die in der Stadtgemeinde Ansfelden ihren Sitz oder wenigstens eine Geschäftsstelle hat und/oder sich die Angebote und die Hauptaktivitäten auf die Bewohner*innen in der Stadtgemeinde Ansfelden beziehen. Zusätzlich darf kein ausreichendes Angebot bestehen.

Bis wann muss ich meinen Antrag auf Förderung stellen?

Anträge auf laufende Förderung und auf Finanzierung neuer Projekte und Initiativen können ganzjährig gestellt werden.

Wie wird der Antrag bearbeitet?

1. Sie stellen Ihren Antrag auf Projekt- und Initiativförderung an die Stadtgemeinde Ansfelden unter zu Hilfenahme der digitalen Formvorlage und legen dabei die geforderten Unterlagen bei. Gehen Sie dabei bitte ausführlich auf den Zweck des Vorhabens ein und begründen Sie die Förderwürdigkeit. Geben Sie dabei auch die Eigenmittel bekannt und bei welchen weiteren Stellen Fördermittel beantragt und eventuell auch schon zugesagt wurden.

2. Die Stadtgemeinde Ansfelden prüft durch das Stadtamt den Antrag und setzt sich bei weiteren Fragen mit Ihnen in Verbindung.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familien, Gleichbehandlung, Migration, Kinderbetreuung und Seniorenangelegenheiten entscheidet über den Antrag. Damit der Förderzweck erreicht wird, kann die Projektförderung mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

4. Sie werden von der Entscheidung schriftlich verständigt und wir überweisen das Geld unbar.

5. Sie verpflichten sich auf die Förderung durch die Stadtgemeinde Ansfelden in allen Formen der Öffentlichkeitsarbeit hinzuweisen.

Was muss ich nach Projektende beachten?

Sie haben ohne weitere Aufforderung bis längstens 31. März des auf das Projektende folgende Kalenderjahr der Stadtgemeinde Ansfelden mit einem Projektbericht bzw. bei Initiativen einem Jahresbericht sowie einer detaillierten Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben die zweckgemäße Verwendung der Förderung nachzuweisen. Legen sie dem Bericht eine Gesamtabrechnung, aus der weitere Fördergeber mit der Höhe der Förderung ersichtlich sind bei. Wir entwerten danach die Belege, die der Förderhöhe durch die Stadtgemeinde entsprechen.

An wen wende ich mich, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Wenn noch weitere Fragen auftauchen, wenden Sie sich bitte an Frau Sonja Bock (Telefon 07229/840-1130 bzw. E-Mail an sozial@ansfelden.at) am Stadtamt Ansfelden, 4053 Ansfelden, Hauptplatz 41.