Sozialhilfe - Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Aufgabe, ein menschenwürdiges Leben für jene sicherzustellen und zu ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Einerseits sollen durch sie Notlagen vermieden und Menschen dazu befähigen, Notlagen abzuwenden; andererseits hat sie die Aufgabe, die notwendigen Bedürfnisse von Menschen in sozialen Notlagen abzudecken.
Wer ist antragsberechtigt?
- der oder die voll geschäftsfähige Hilfesuchende (ab der Selbsterhaltungsfähigkeit)
- der Sachwalter oder die Sachwalterin
Unterlagen zur Antragstellung
Grundsätzlich sind Angaben zur Person, zur Familien- und Haushaltssituation, über das aktuelle Einkommen und das Vermögen, über die Wohnsituation und den Aufenthaltstitel zu machen. Da die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall sehr verschieden sein können und maßgeblich von der Lebenssituation abhängig sind, laden wir Sie zu einem Beratungsgespräch in der Sozialberatungsstelle Ansfelden am Stadtgemeindeamt Ansfelden ein.
Ablauf der Antragstellung
- In einem ersten Beratungsgespräch klären wir gemeinsam Ihre derzeitige Lebenssituation und die daraus erforderlichen Unterlagen anhand einer Checkliste ab
- In einem zweiten Gespräch setzen wir aufgrund der beigebrachten Dokumente die Niederschrift auf
- Wir übermitteln als Serviceleistung in Ihrem Auftrag den Antrag und die Unterlagen an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.
- Sie erhalten innerhalb von ein paar Wochen einen Bescheid über die Zu- oder nicht-Zuerkennung der Mindestsicherung
- Sie bleiben mit der Sozialberatungsstelle Ansfelden/Pucking in regelmäßigem Kontakt, um Fragen der Weitergewährung, Unterstützung beim Ankauf von notwendigem Hausrat, Bekleidung und Arbeitsmitteln zu klären. Diese Leistungen können Sie nur dann beziehen, wenn Sie eine laufende Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes beziehen!
Beratungsgespräch und weitere Hilfsmöglichkeiten
Grundlage jedes Antrages auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Beratungsgespräch, wobei wir auch weitere Hilfsangebote abklären. Kommen Sie dazu während unserer Öffnungszeiten (Mo-Fr von 7- 12 Uhr, Do von 15-18 Uhr) in die Sozialberatungsstelle Ansfelden am Stadtgemeindeamt Ansfelden, Erdgeschoß.
Natürlich können Sie den Antrag auch direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Linz Land, dem AMS Traun oder beim Amt der OÖ Landesregierung einbringen (§ 28 Abs 4 OÖ BMSG).
Ihre Ansprechpartnerinnen bei Fragen sind
Pamela Pürstinger
Tel: +43 (7229) 840-1133
EG – Zimmer 12
Delogierungsprävention
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialberatungsstelle Ansfelden stehen Ihnen als Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei drohendem Wohnungsverlust zur Seite. Setzen Sie sich bitte so bald wie möglich mit uns in Verbindung um gemeinsam mit uns Auswege aus der Belastungssituation zu finden.
Ihre Ansprechpartnerinnen bei Fragen sind
Pamela Pürstinger
Tel: +43 (7229) 840-1133
EG – Zimmer 12
Theresa Hammerstingl, BEd
Tel: +43 (7229) 840-1134
EG – Zimmer 12