City Taxi Bonuscard
Bedingt durch die massive Energiekrise und die dadurch immer weiter steigenden Preise in allen Lebensbereichen, hat der Gemeinderat beschlossen, dieses Angebot auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Wir haben daher mit den Ansfeldner Taxi-Unternehmen „Taxi Stockinger“ und „City Taxi Haid“ eine neue Vereinbarung getroffen, um den Senior*innen in Ansfelden die notwendigen Fahrten im Ansfeldner Stadtgebiet, zum Ärztezentrum Traun und Kleinmünchen, in das Freizeitzentrum Traun-Oedt, sowie das Zentrum für Betreuung und Pflege St. Dionysen (Tageszentrum) vergünstigt zu ermöglichen.
Ansfeldner City-Taxi-Bonuscard für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung
Wer kann um City-Taxi-Bonuscards ansuchen?
- Personen über 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Ansfelden, welche die vom Gemeinderat festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Es können max. 30 Fahrten pro Jahr gewährt werden
- Blinde Personen, unabhängig von Alter und Einkommen, eingeschränkt auf 4 Fahrten je Monat
- Dauernd stark gehbehinderte Personen mit mind. 60 % Behinderung (Nachweis mit Behindertenpass oder Bescheid des Sozialministeriumservices), unabhängig von Alter und Einkommen, max. 30 Fahrten pro Jahr.
- Sonstige Personen auf Ansuchen und nach erfolgter Überprüfung durch die Abteilung Sozialservice-Zusammenleben und anschließender Entscheidung durch den Stadtrat, in berücksichtigungswürdigen Einzelfällen.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?
- Alleinstehende: € 1.371 (ohne 13. u. 14. Bezug, ohne Pflegegeld)
- (Ehe)Paare: € 2.057 (ohne 13. u. 14. Bezug, ohne Pflegegeld)
Wo sind die City-Taxi-Bonuscards gültig?
Ein Bon berechtigt zu einer einmaligen Fahrt an allen Wochentagen in der Zeit von 00.00 – 24.00 Uhr durch ein als Vertragspartner der Stadtgemeinde Ansfelden ausgewiesenes Ansfeldner Taxiunternehmen, an einen Bestimmungsort innerhalb des bestimmten (Gesamtes Stadtgebiet Ansfelden, Ärztezentrum Traun und Kleinmünchen, das Freizeitzentrum Traun-Oedt [Hallenbad, Sauna, Eishalle], sowie das Zentrum für Betreuung und Pflege St. Dionysen).
Bei Nachtfahrten gibt es keine zusätzliche Förderung. Eventuelle Aufschläge bei Nachtfahrten sind vom Fahrgast zu bezahlen.
Wie hoch ist der Bonwert und was muss ich dafür bezahlen?
- Der Bonwert wird vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ansfelden festgelegt und beträgt ab 01.01.2023 € 15.
- Der Bonpreis für den/die Berechtigten beträgt ab 01.01.2023 € 10.
- Bei Beförderungspreisen über dem jeweiligen Bonwert ist die Differenz vom/von der
- Bezugsberechtigten zu bezahlen. Bei Fahrten unter dem Bonwert wird kein Retourgeld ausbezahlt.
- City-Taxi-Bonuscards aus dem Jahr 2022 behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Differenz auf den neuen Pauschalpreis ist zu begleichen. Für das Jahr 2023 erhöht sich der Bonpreis auf € 10, der Wert für eine Fahrt jedoch auf € 15!
Wo kann ich das Ansuchen stellen?
- Der Antrag muss in schriftlicher Form mittels vollständig ausgefülltem Antragsformular im Sozialservice der Stadtgemeinde Ansfelden gestellt werden.
- Die Prüfung des Sachverhaltes erfolgt durch die Abteilung Sozialservice und wird entsprechend dokumentiert.
- Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Was muss ich vor der Taxi-Fahrt beachten?
- Erkundigen Sie sich vor der Fahrt, wieviel die Taxi-Fahrt kosten wird. Es wird bei Fahrten unter dem Bonwert kein Retourgeld ausbezahlt!
- Das Taxi-Unternehmen ist berechtigt, bei steigenden Energiekosten eine Aufzahlung zu verlangen!
Sie haben noch Fragen?
Wenden Sie sich an:
Frau Pamela Pürstinger, Tel. Nr. 07229-840-1133