Pflegegeld
Das Pflegegeld ist für Menschen gedacht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung einer ständigen Hilfe bedürfen. Dabei muss ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Inland liegen, und der Pflegebedarf muss mindestens 6 Monate andauern.
Die Einstufung in eine der 7 Pflegestufen erfolgt aufgrund einer ärztlichen Begutachtung. Dabei wird das Krankheitsbild und der daraus resultierende Betreuungsbedarf in Betracht gezogen. Die Untersuchung erfolgt auf Wunsch auch Zuhause, eine Vertrauensperson darf anwesend sein.
- Zumeist wird es sich um das Bundespflegegeld der PVA handeln.
- Wenn Sie bei einem anderen Pensionsversicherungsträger versichert sind oder keine Pensionsversicherung haben (z.B. Hausfrauen ohne Einkommen), so beraten Sie die Mitarbeiterinnen der Sozialberatungsstelle Ansfelden/Pucking gerne und kompetent über das passende Antragsformular.
Sollten Sie das Pflegegeld von der PVA beziehen, so können Sie das Antragsformular direkt auf der Seite der PVA ausfüllen und - ausgedruckt, ausgefüllt und mit den letzten maßgeblichen ärztlichen Befunden - entweder über die Sozialberatungsstelle oder gleich selbst an die PVA schicken.