Straßenbeleuchtung - Schäden
Bitte melden Sie Schäden an der Straßenbeleuchtung telefonisch. Wir sind bemüht, Straßenbeleuchtungsschäden so schnell wie möglich zu beheben!
Zuständig
Sonja Gerhartinger
Tel. Nr. +43 (7229) 840-2111
E-Mail: stadtbetriebe@ansfelden.at
Marleystraße 5
4053 Haid
Winterdienst
Der städtische Wirtschaftshof führt den Winterdienst im Gemeindegebiet auf allen Gemeinde- und Siedlungsstraßen sowie Geh- und Radwegen durch und sorgt so für sicherere Straßen im Winter.
Die Zuständigkeit des Winterdienstes für Landesstraßen liegt generell bei der Landesstraßenverwaltung (Straßenmeisterei Ansfelden).
Zu den Landesstraßen im Gemeindegebiet zählen:
- die Kremstal Bundesstraße (B139),
- die Ansfeldner Landesstraße (Ritzlhofstraße),
- die St. Florianer Stiftsstraße (Kreisverkehr Friedhof bis St. Florian),
- die Traunufer Landesstraße (Ebelsberg über die Dammstraße (Umfahrung Haid) bis Pucking),
- die Wiener Straße (Autobahnauffahrt A1 Richtung Wien) und
- die Nordspange Ansfelden (Haiderstraße).
Folgende Landesstraßen werden durch den städtischen Wirtschaftshof mitbetreut:
- die Umfahrung Nettingsdorf,
- die Niederneukirchner Landesstraße (Nettingsdorfer Straße/Ortsteil Nettingsdorf inkl. Kurzenkirchnerstraße) und
- die Autobahnabfahrt A1 "Traun", Richtung Salzburg.
Parkende Autos auf Siedlungsstraßen machen den Winterdienst zum Teil unmöglich
Bitte beachten Sie, dass die Schneeräumung nicht durchgeführt werden kann, wenn parkende Autos Siedlungsstraßen für unsere Räumfahrzeuge unpassierbar machen. Dies sorgt nicht nur für Unmut in der Siedlung, sondern kann mitunter auch andere Verkehrsteilnehmer*innen gefährden.
Schneeräumung vor Grundstücken
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer*innen von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 Meter entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen oder räumen lassen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 Meter geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.
Zugepflügte Einfahrten
Es kann passieren, dass die von vom Schnee befreiten Grundstückszufahrten durch den durchfahrenden Schneepflug mit einem Schneewall versehen werden. Unsere Mitarbeiter haben das Schneeschild generell zum Fahrbahnrand hin zu drehen. Deshalb kann es den Anliegern leider nicht erspart werden, die zugeschobenen Räumflächen noch einmal frei zu räumen. Der gemeindeeigene Winterdienst ist aufmerksam und bemüht, derartige Störungen soweit möglich, zu vermeiden. Sollte es trotzdem einmal gar nicht anders gehen, ersuchen wir Sie um Verständnis!
Zuständig
Gruppenleiter
Ing. Martin Schnaitter
Tel. Nr. +43 (7229) 840-2110
Mobil: +43 (676) 898 480 655
E-Mail: stadtbetriebe@ansfelden.at
Marleystraße 5
4053 Haid
Oliver Tremetsberger
Tel. Nr. +43 (7229) 840-2113
E-Mail: stadtbetriebe@ansfelden.at
Marleystraße 5
4053 Haid