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Friedhofsverwaltung

 

Zuständig

Robert Gunther
Tel. Nr. +43 (7229) 840-1233
Mobil: +43 (676) 898 480 237
E-Mail: finanz@ansfelden.at
1. OG - Zimmer 115

Manfred Graser (Vertretung)
Tel. Nr.  +43 (7229) 840-1232
Mobil: +43 (676) 898 480 220
E-Mail: finanz@ansfelden.at
1. OG - Zimmer 115

Todesfall

 

Hinweise für den Anzeigenden:

Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen.

Die Anzeige obliegt der Reihe nach

 

  • dem Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist;
  • dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen;
  • dem letzten Unterkunftgeber
  • dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat;
  • der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über den Tod durchführt;
  • sonstige Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben.

Die Anzeige hat, soweit der Anzeigepflichtige dazu in der Lage ist, alle Angaben zu enthalten, die für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.

 

Für die Beurkundung werden benötigt:

1. Geburtsurkunde
2. Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung bzw. den Nachweis der Auflösung der Ehe
3. Nachweis der Staatsangehörigkeit
4. Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
5. Todesbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird

 

Ihre Ansprechpartner*innen

Abteilungsleiter
Christian Tossmann
Tel. Nr. +43 (7229) 840-1120
Fax: +43 (7229) 840-7599
E-Mail: personenwesen@ansfelden.at
EG - Zimmer 13

Andreas Kapl
Tel. Nr. +43 (7229) 840-1124
E-Mail: personenwesen@ansfelden.at
EG - Zimmer 15

Yvonne Ilich
Tel. Nr. +43 (7229) 840-1122
E-Mail: personenwesen@ansfelden.at
EG - Zimmer 14