Verordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ansfelden betreffend die Wasseranschluss- und Wasserbezugsgebühr (Wassergebührenordnung für die Stadtgemeinde Ansfelden). Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes (jeweils idgF.) wird folgende Wassergebührenordnung verordnet:
Verordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ansfelden vom 7.Dezember 2006, mit der eine Wasserleitungsordnung für die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Ansfelden erlassen wird. Aufgrund des § 4. O.ö. Wasserversorgungsgesetz, LGBl.Nr. 24/1997, und der §§ 40 (1) und 43 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 idF 52/2001, wird im Einvernehmen mit der O.ö. Landesregierung folgende Wasserleitungsordnung verordnet:
Verordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ansfelden betreffend die Kanalanschluss- und Kanalbenützungsgebühr (Kanalgebührenordnung für die Stadtgemeinde Ansfelden). Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes (jeweils idgF.) wird folgende Kanalgebührenordnung verordnet:
Verordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ansfelden vom 29.Juni 2006, mit der eine Kanalordnung für das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz erlassen wird. Auf Grund des § 11 Abs. 2 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGB1.Nr.27/2001, wird vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Ansfelden folgende Kanalordnung verordnet:
Tarifordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Ansfelden betreffend die Einhebung von Entgelten für die Abfuhr- und Entsorgung von Senkgrubeninhalten sowie Klärschlamm aus Kleinkläranlagen.