Todesfall
Hinweise für den Anzeigenden:
Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen.
Die Anzeige obliegt der Reihe nach
- dem Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist;
- dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen;
- dem letzten Unterkunftgeber
- dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat;
- der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über den Tod durchführt;
- sonstige Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben.
Die Anzeige hat, soweit der Anzeigepflichtige dazu in der Lage ist, alle Angaben zu enthalten, die für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.
Für die Beurkundung werden benötigt:
1. Geburtsurkunde
2. Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung bzw. den Nachweis der Auflösung der Ehe
3. Nachweis der Staatsangehörigkeit
4. Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
5. Todesbestätigung, wenn die Anzeige nicht vom Leiter einer Krankenanstalt erstattet wird
Zuständig:
Team Standesamt
Andreas Kapl
Tel. Nr. +43 (7229) 840-1124
E-Mail: personenwesen@ansfelden.at
EG - Zimmer 11
Julia Kreuzriegler
Tel.Nr : +43 (7229) 840-1121
E-Mail: personenwesen@ansfelden.at
EG- Zimmer 13
Yvonne Ilich
Tel. Nr. +43 (7229) 840-1122
E-Mail: personenwesen@ansfelden.at
EG - Zimmer 13


