Ansfeldnerinnen und Ansfeldner können sich mit der „Ansa-Idee“, einem Bürgerantrag sowie als Bürgerrat aktiv im Gemeindegeschehen einbringen.
Ansfeldnerinnen und Ansfeldner können sich mit der „Ansa-Idee“, einem Bürgerantrag sowie als Bürgerrat aktiv im Gemeindegeschehen einbringen.
Haben Sie die zündende Idee, wie Ansfelden noch lebenswerter werden kann? Ihre Ideen verschwinden nicht in der Schublade, sondern werden dem Bürgerbeteiligungsbeirat zur Bearbeitung vorgelegt. Dabei bleibt die Ideengeberin bzw. der Ideengeber stets über alle Fortschritte informiert.
Der Beirat prüft, ob das Anliegen im Sinne des Allgemeinwohls ist und entscheidet darüber, ob die Idee weiterverfolgt werden soll.
Das Formular kann digital per Mail an personenwesen@ansfelden.at geschickt werden oder persönlich im Bürgerservice abgegeben werden.
Sie haben ein bestimmtes Anliegen – zum Beispiel, weil es ein Schlagloch in der Straße gibt oder eine Straßenlaterne nicht mehr funktioniert? Dann können Sie dies ganz einfach über die neue Cities-App melden (via Services > Anliegen übermitteln).
Darüber hinaus finden Sie dort den Müllkalender und eine digitale Amtstafel.
Wer sein Anliegen koordiniert, organisiert und mit mehr Gewicht in die kommunalen Gremien einbringen möchte, kann einen Bürgerantrag stellen.
• Es werden mindestens 60 Unterstützer*innen benötigt.
• Unterstützer*innen müssen älter als 16 Jahre sein und ihren Hauptwohnsitz in Ansfelden haben.
Der Beirat prüft das Anliegen im Sinne des Allgemeinwohls und kann eine Empfehlung für Bürgerbeteiligungsmaßnahmen aussprechen. Danach gelangt der Antrag an den zuständigen Ausschuss der Gemeinde, der in der Sache berät und dem Gemeinderat eine Empfehlung gibt. Anschließend wird das Thema im Gemeinderat behandelt. Die antragstellende Person wird regelmäßig über den Verfahrensstand informiert.
Das Formular kann digital per Mail an personenwesen@ansfelden.at geschickt werden oder persönlich im Bürgerservice abgegeben werden.
Neun zufällig ausgewählte Ansfeldnerinnen und Ansfeldner – Bürgerräte – sowie neun Gemeindepolitiker*innen beraten gleichberechtigt über Bürgeranträge und „Ansa-Ideen“.
• Die Bürgerräte werden für die Dauer der Gemeinderatsperiode bestellt.
• Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
• In jeder Sitzung erfolgt eine Information über den aktuellen Stand der Bürgerbeteiligungsverfahren.
• Formale Prüfung und Beratung von Bürgeranträgen und „Ansa-Ideen“ im Hinblick auf das Gemeinwohl
• Weiterleitung von Bürgeranträge an die inhaltlich zuständigen Gemeinderatsausschüsse (ggf. mit Empfehlung zu weiterer Bürgerbeteiligung)
• Beratung und Entscheidung über eingebrachte „Ansa-Ideen“
• Formulierung und Empfehlung hinsichtlich der Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren
• Qualitätssicherung bei Bürgerbeteiligungsmaßnahmen