Die Zuständigkeit der Baubehörde ergibt sich aus der Oö. Bauordnung samt allen baurechtlichen Nebengesetzen und -bestimmungen und sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Ansfelden.
Nahezu alle Arten von Neu-, Zu- und Umbauten sowie die Vornahme von sonstigen baulichen Maßnahmen unterliegen einem baubehördlichen Genehmigungsprozess oder ziehen ein behördliches Verfahren vor der Baubehörde nach sich.
Wesentliche Kernaufgaben der Baurechtsabteilung sind:
die Erteilung von allgemeinen baurechtlichen Auskünften
die Einsichtnahmen in Bauakten zu gewährleisten
die Abhaltung der Bauberatung im Zusammenhang
mit baubehördlichen Verfahrendie Führung von Bauverfahren
die Vorbereitung baurechtlicher Entscheidungen
die Wahrung der Baupolizei
die Bewilligung von Grundteilungen und
Ausstellung von Bauplatzbewilligungendie Sicherstellung des Verkehrsflächenbeitrages
die Wahrung der Feuerpolizei
die Wahrung der Veranstaltungspolizei