Bauen

    Die Zuständigkeit der Baubehörde ergibt sich aus der Oö. Bauordnung samt allen baurechtlichen Nebengesetzen und -bestimmungen und sind Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Ansfelden.

    Nahezu alle Arten von Neu-, Zu- und Umbauten sowie die Vornahme von sonstigen baulichen Maßnahmen unterliegen einem baubehördlichen Genehmigungsprozess oder ziehen ein behördliches Verfahren vor der Baubehörde nach sich.

    Wesentliche Kernaufgaben der Baurechtsabteilung sind:

    • die Erteilung von allgemeinen baurechtlichen Auskünften

    • die Einsichtnahmen in Bauakten zu gewährleisten

    • die Abhaltung der Bauberatung im Zusammenhang
      mit baubehördlichen Verfahren

    • die Führung von Bauverfahren

    • die Vorbereitung baurechtlicher Entscheidungen

    • die Wahrung der Baupolizei

    • die Bewilligung von Grundteilungen und
      Ausstellung von Bauplatzbewilligungen

    • die Sicherstellung des Verkehrsflächenbeitrages

    • die Wahrung der Feuerpolizei

    • die Wahrung der Veranstaltungspolizei

    Bauberatung

    Formulare