Ansfeldner Sportvereine haben die Möglichkeit, um eine ordentliche bzw. allgemeine Sportförderung zur Unterstützung ihrer laufenden jährlichen Vereinsausgaben anzusuchen. Förderfähig sind Aufwendungen für den laufenden Betrieb, sowie den Erhalt von Sportstätten und Anschaffungen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit.
Höhe der Förderung
Das Ausmaß der Förderung ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Mitteln im ordentlichen Haushalt, sowie nach Umfang und Art der zu realisierenden Vorhaben im Ansfeldner Vereinssport. Insbesondere für:
ordentliche Sportförderungen (für den Sportbetrieb in den Sportvereinen)
außerordentliche Sportförderungen (dienen zur Abdeckung von außergewöhnlichen, nicht alljährlich wiederkehrenden Aufgaben oder Vorhaben)
Spitzensportförderung (für Mannschaften oder Gemeindebürger*innen)
Förderung des Nachwuchssportes
Zuschüsse für Erhaltungs- bzw. Betriebskosten
Sportstättenmiete
Voraussetzungen
Jeder Förderungswerber verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Sportförderungsrichtlinien der Stadtgemeinde Ansfelden. Außerdem sind Änderungen, Verzögerungen, die Unmöglichkeit der Durchführung des geförderten Vorhabens, sowie Änderungen der Rechtsform, der verantwortlichen Personen und der Adresse unverzüglich der Sportreferat der Stadtgemeinde Ansfelden anzuzeigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den aktuell geltenden Sportförderrichtlinien (siehe unten).