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Sportstätten

 

 

Wer regelmäßig Sport betreibt, möchte dies auch in einem professionellen Rahmen und mit gut ausgebildeten Trainer*innen tun. In den Sportstätten der Stadt Ansfelden finden Sportler*innen optimale Trainingsbedingungen vor. Ob Fitness-, Gesundheits-, Schul- oder Meisterschaftssport, die Sportanlagen der Stadt Ansfelden bieten höchsten Komfort und stehen bewegungsfreudigen Menschen aller Alters- und Leistungsklassen offen.

Sportstätte ist ein Sammelbegriff für sämtliche Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen. Bei der Sporthalle Haid gehört auch neben den Sportanlagen auch eine Tribüne dazu.

Die gemeindeeigenen Sportstätten und Schulsporteinrichtungen – im folgenden „Sportstätten" genannt – dienen der Förderung des Schulsports und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung. Die Sportvereine der Stadtgemeinde Ansfelden sind berechtigt, die Sportstätten außerhalb der für schulische Belange vorbehaltenen Zeiten für Training, Meisterschaften, Veranstaltungen und sonstige körperliche Zwecke zu benützen.

Die regelmäßige Benützung wird durch den Sportausschuss auf schriftlichen Antrag beschlossen.

Durch die Sportstättenbenützungen entstehen auch Kosten, die jedoch von der Stadtgemeinde Ansfelden übernommen bzw. refundiert werden.

Die Stadt Ansfelden sieht diese öffentliche Unterstützung im Sportsektor als sehr wichtige Grundlage auch für die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden, Erziehung, sozialer Eingliederung und Demokratie.

Den Vereinen steht neben den 6 Sporthallen auch die vollautomatische Kegelbahnen und Schießstände zur Verfügung.

Tarifordnung

Sporthallenordnung

31. März
Abgabefrist für Ansuchen um Sportstättenbenützungen

ab der ersten Schulwoche können die genehmigten Sportstätten der Stadtgemeinde Ansfelden benützt werden

 

Formulare für Ansuchen um Sportstättenbenützung:

Ansuchen um regelmäßige Benützung

Ansuchen um Benützung an den Wochenenden