Mit der „Allgemeinen Sportförderung“ kann um die Unterstützung von allgemeinen Sportausgaben bei den organisierten Ansfeldner Sportvereinen angesucht werden. Außerdem können auch Ansfeldner Gemeindebürger*innen um eine Spitzensportförderung gemäß den geltenden Richtlinien ansuchen.
Das Ausmaß der Förderung ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Mitteln im ordentlichen Haushalt unter Bedachtnahme der sportlichen Bedeutung und der zu realisierenden Vorhaben im Ansfeldner Vereinssport, insbesondere jedoch für
- ordentliche Sportförderungen (für den Sportbetrieb in den Sportvereinen)
- außerordentliche Sportförderungen (dienen zur Abdeckung von außergewöhnlichen, nicht alljährlich wiederkehrenden Aufgaben oder Vorhaben)
- Spitzensportförderung (für Mannschaften oder Einzelsportler*innen)
- Förderung des Nachwuchssportes
- Zuschüsse für Erhaltungs- bzw. Betriebskosten
- Sportstättenmiete
Anträge zum Downloaden unter folgendem Link:
Voraussetzungen
Jeder Förderungswerber verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Sportförderungsrichtlinien der Stadtgemeinde Ansfelden. Außerdem sind Änderungen, Verzögerungen, die Unmöglichkeit der Durchführung des geförderten Vorhabens, sowie Änderungen der Rechtsform, der verantwortlichen Personen und der Adresse unverzüglich der Sportreferat der Stadtgemeinde Ansfelden anzuzeigen.
Verfahren
Das Sportreferat der Stadtgemeinde Ansfelden überprüft die einlangenden Ansuchen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Entscheidung über die Förderhöhe obliegt dem Sportausschuss (über € 2.000,-) bzw. dem Stadtrat nach Empfehlung des Sportausschusses (bis € 2.000,-). Die Auszahlung der Förderungsmittel an das im Ansuchen bekannt gegebene Vereinskonto erfolgt durch das Sportreferat der Stadtgemeinde Ansfelden.
Fristen
30. September
Ansuchen um Gewährung einer ordentlichen und außerordentlichen Subvention sind spätestens bis zu diesem Termin beim Stadtamt Ansfelden mittels Formblatt einzubringen (Datum des Eingangsstempels!)
31. Oktober
Ansuchen um Spitzensportförderung bzw. umfangreiche und außerordentliche Nachwuchsarbeit sind spätestens bis zu diesem Termin beim Stadtamt Ansfelden mittels Formblatt einzureichen (Datum des Eingangsstempels!)
Zuständige Stelle
Stadtgemeinde Ansfelden, Sportreferat
Hauptplatz 41
4053 Haid
"Stadtamt Neu" Zi. Nr. 164
kulturjugendsport@ansfelden.at
07229/840-1141