Hundehalterinnen und Hundehalter aufgepasst!
Hunde in Ansfelden
Die Beschwerden, Anfragen und Anregungen zum Miteinander von Mensch und Hund haben in den letzten Jahren zugenommen. Im dicht verbauten Gebiet treffen Mensch und Hund auf Freibereichen sehr direkt aufeinander. Gerade der Damm im Aubereich ist ein derartiger Hotspot. Kinder gehen und laufen dort gerne, Spaziergänger*innen sind unterwegs, Läufer*innen und Walker*innen gehen ihrer sportlichen Betätigung nach. Gleichzeitig nutzen auch die Hundebesitzer*innen diesen Naherholungsraum, um ihre Hunde frei laufen zu lassen.
Diese unterschiedlichen Nutzungsinteressen waren einer der Gründe, warum sich der Rechts-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss als beratendes Gremium des Gemeinderates fast ein Jahr lang mit dieser Thematik beschäftigt hat. Weitere Gründe lagen darin, dass schwere Verletzungen durch Hundebisse zunehmen. Zudem schaffte die Stadt in Haid, Ansfelden und Nettingsdorf Hundefreilaufflächen, die ebenfalls einer Regelung bedurften.
Die politischen Mandatare haben fachkundige Hundebesitzer*innen zur Beratung eingeladen, zeigten Verständnis für das Bedürfnis nach freiem Lauf der Hunde und wollten Hundebesitzer*innen mit spezieller Ausbildung dies weiterhin ermöglichen. Leider wurde diese Ausnahmebestimmung vom Land OÖ nicht zugelassen. Auch eine Leinenpflicht in der gesamten Stadt durfte nicht umgesetzt werden. Gerade Ortsbauern- und Jägerschaft haben auf diese gedrängt, da Wald- und Nutztiere weniger beunruhigt oder Bodenbrüter beim Brüten gestört werden.
Letztendlich hat sich folgender Kompromiss ergeben, der als Verordnung vom Gemeinderat beschlossen wurde und seit 18. Juli 2019 gilt:
- Im Ortsgebiet auf öffentlichen Orten (richtet sich nach den Ortstafeln) ist nach Wahl der Hundebesitzer*innen der Hund entweder an der Leine zu führen oder mit Maulkorb zu versehen (graue Schraffur über gelber Fläche)
- Auf den Freilaufflächen im Ortsgebiet (Roglspitz – Ansfelden, Kösslkurve – Nettingsdorf, Kremsmüllerwiese – Haid) gilt dies nicht, hier darf der Hund freilaufen, es gibt aber eine Benützungsordnung
- Auf bestimmten Flächen (Friedhof, Spielplätze, Motorikpark) gilt ein generelles Hundeverbot! (rote Flächen)
- Außerhalb des Ortsgebietes darf der Hund auf öffentlichen Flächen eigentlich freilaufen, dies wurde mit der Verordnung eingeschränkt. Leinenpflicht gilt auf den Flächen mit gelber Markierung bspw. am gesamten Dammgelände, Bauernstraße, Güterweg Vordermayrberg usw.
- Außerhalb des Ortsgebietes auf privaten Flächen (dazu zählt auch jedes Feld) bestimmen die Eigentümer*innen über ihre Flächen. Wenn Eigentümer*innen eines Feldes das Freilaufen verbietet, müssen Hundebesitzer*innen daran halten.
- Außerhalb des Ortsgebietes an öffentlichen Orten darf der Hund frei laufen.
Hier geht es zum Übersichtsplan!
Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung
Der Hund ist der beste Freund des Menschen!", lautet ein geläufiges Sprichwort! Die Haltung eines Hundes ist jedoch nicht nur mit Spaß und Freude sondern auch mit einem hohen Maß an Verantwortung und Pflichtbewusstsein verbunden. Hierfür haben Hundehalter*innen einige Spielregeln für ein gutes Miteinander zu beachten. In diesem Artikel haben wir für Sie die grundlegenden Informationen zur Hundehaltung zusammengefasst und möchten Ihnen einen Überblick geben:
Was muss ich als werdende*r Hundebesitzer*in wissen?
Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei den Hundehalter*innen. Die Vollendung des 16. Lebensjahres ist ebenso Voraussetzung wie die psychische, physische und geistige Eignung. Ihren neuen vierbeinigen Mitbewohner müssen Sie, sobald er 12 Wochen alt ist, binnen drei Tagen am Stadtamt Ansfelden bei Herrn Rachbauer, 1.OG, Zi 118, 07229/840-1222, j.rachbauer@ansfelden.at , schriftlich melden.
Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Daten bekanntgeben:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Chipnummer - für alle Hunde gilt eine Registrierungspflicht mittels Mikrochip
- Daten zu Vorbesitzern
- Sachkundenachweis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mindestens € 725.000,-
Die Hundeabgabe beträgt in Ansfelden € 50,- pro Kalenderjahr. Sie ist erstmalig bei der Anmeldung zu entrichten und wird in weiterer Folge jährlich vorgeschrieben.
Sachkunde Alltagstauglichkeitsprüfung; Verhaltensmedizinische Evaluierung; Zusatzausbildung
(Quelle: Paragraph 4 OÖ HHG)
(1) Vor Beginn der Haltung eines Hundes hat die künftige Hundehalterin oder der künftige Hundehalter eine Ausbildung positiv zu absolvieren, bei der auf Grund der Erfahrungen der Wissenschaft davon ausgegangen werden kann, dass sie ausreicht, um einen Hund tierschutzgerecht halten und das allgemeine Gefährdungspotential eines Hundes für Menschen und Tiere abschätzen zu können (Sachkunde). Die Sachkunde ist eine Ausbildung von mindestens sechs Stunden und hat insbesondere folgende Inhalte zu umfassen: Allgemeine Anforderungen an Haltung und Pflege von Hunden; Wesen, Verhalten und rassespezifische Eigenschaften von Hunden; Beratung betreffend Rassewahl, Anschaffung und Kosten von Hunden; Erziehung und Ausbildung von Hunden; Gefahrenquellen und Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden; rechtliche Rahmenbedingungen der Hundehaltung.
(2)Die Halterin oder der Halter eines auffälligen Hundes hat mit dem Hund eine Ausbildung positiv zu absolvieren, bei der auf Grund der Erfahrungen der Wissenschaft davon ausgegangen werden kann, dass sie ausreicht, um diesen Hund tierschutzgerecht und weitgehend gefahrlos halten zu können (Zusatzausbildung). Diese im § 7 Abs. 6 vorgesehene Ausbildung ist von der Hundehalterin oder dem Hundehalter gemeinsam mit dem betreffenden Hund zu absolvieren. Die Zusatzausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und hat insbesondere folgende Inhalte zu umfassen: Lernverhalten bei Hunden; die Sprache des Hundes; Stress bei Hunden; die richtige Beschäftigung mit dem Hund; Leinenführigkeit, Sitz- und Freifolgeausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Bewältigung von Stresssituationen
Mein Hund hat sein "Geschäft" verrichtet - was nun?
Wer mit seinem Hund Gassi geht, muss auch seine Exkremente unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen! So selbstverständlich die natürlichste Sache der Welt ist, so selbstverständlich sollte auch die Entsorgung sein. Haben Sie mal kein Plastiksackerl mit, so schaffen die Hundestationen Abhilfe. Einfach Entsorgungssackerl daraus entnehmen, Exkremente entfernen und in die beigestellten Abfalleimer einwerfen!
Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Bürgerservicestelle am Stadtamt, 07229/840. Die Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne weiter!
Tragen wir gemeinsam bei zu einem fairen und sauberen Miteinander in unserer Stadt!
Hundefreilaufflächen - Verordnung
Hundefreilaufflächen - Verhaltensregeln