Umsetzung EED III Richtlinie - Gebäudeinventar
Am 20. September 2023 wurde die Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Die darin normierten Verpflichtungen treffen unter anderem auch die Gemeinden.
Konkrete Pflichten aus der Richtlinie:
- Senkung des Gesamtendenergieverbrauchs in öffentlichen Ein-richtungen jährlich um 1,9 % gegenüber dem Jahr 2021 (Artikel 5 EED III)
- Jährliche Renovierungsquote von mind. 3% für Gebäude öffentlicher Einrichtungen ab Okt. 2025 (Artikel 6 EED III)
- Erstellung eines Gebäudeinventars aller "konditionierten" Gebäude (Heizung/Kühlung) größer 250m² (Artikel 6 EED III)
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Alternativer Ansatz ist möglich:
Nahezu alle oö. Gemeinden inkl. der Stadtgemeinde Ansfelden haben sich im Dezember 2023 entschlossen, den möglichen sogenannten "alternativen Ansatz" anzuwenden. Das bedeutet, dass diese Gemeinden nicht verpflichtet sind, ihre Gebäude sofort entsprechend der 3%-Quote zu renovieren, sondern jährlich für 3% der Gebäudefläche einen Renovierungsausweis zu erstellen und die Sanierung dieser Gebäude zu Niedrigstenergiegebäuden bis 2040 abzuschließen.Gebäudeinventarliste Stadtgemeinde Ansfelden EEDIII (Stand 08.10.2025)


