Freihaltung des Lichtraumprofils an Straßen
Oft ragen Äste von Sträuchern und Bäumen von Privatgrundstücken in den Lichtraum von Gemeindestraßen und Güterwegen. Um das nötige Lichtraumprofil zu wahren, entfernen Sie überragende Teile der Äste
Grundsätzlich gilt für Grundeigentümer*innen Äste, Sträucher oder Hecken entlang eines Gehsteiges bis zur Grundgrenze auf einer Höhe von 2,50 m und entlang einer Straße 0,75 m vom Bankett entfernt und bis auf eine Höhe von 4,5 m zurückzuschneiden! Beachten Sie beim Rückschnitt, dass Pflanzen zum Licht immer rasch nachwachsen.
Ein gefahrloses Benützen der Straßen, Wege und Gehsteige insbesondere der Zu- oder Ausfahrten sowie bei Kreuzungen hilft uns allen! In diesem Sinne bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, die Straßen und Gehwege in unserer Stadt sicher zu gestalten.
Textinfo: WEV Eisenwurzen



