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17.10.2025 12:11 Alter: 99 days

Oft gestellte Fragen und Antworten zur Freizeitwohnungspauschale


Achtung Haus- und Wohnungsbesitzerinnen! Seit dem Jahr 2019 sind Eigentümer*innen von Wohnungen (nach dem GWR-Gesetz), die in das Gebäude- und Wohnungsregister eingetragen sind und länger als 26 Wochen keinen Hauptwohnsitz darstellen (salopp gesagt, „die mehr als die Hälfte des Jahres leer stehen“), verpflichtet, eine Freizeitwohnungspauschale als Abgabe zu leisten. Basis dazu sind die Bestimmungen des OÖ Tourismusgesetz, welche die oberösterreichischen Gemeinden zur Einhebung verpflichtet.

Um Ihren Zeitaufwand gering zu halten, stellen wir Ihnen die Abgabenerklärung als Formular zur Verfügung. Füllen Sie das Formular ehrlich und vollständig aus: Falschangaben können ein Strafverfahren nach der Bundesabgabenordnung zur Folge haben!

Hier können Sie das aktuelle Abgabenformular 2025 downloaden! Bitte NICHT vor dem 01.12.2025 übermitteln!
Hier können Sie das Informationsschreiben des Landes OÖ zur Freizeitwohnungspauschale (Stand Juni 2024) downloaden.
Hier können Sie das Abgabenformular 2024 downloaden!

Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde oder Sie Unterstützung brauchen, zögern Sie nicht uns anzurufen: 07229/840-1154 (Fr. Petra Haan, Mo, Di und Do jeweils von 8 bis 12 Uhr)