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24.09.2020 09:04 Alter: 6 yrs

Eintragungsmöglichkeiten für Volksbegehren

Eintragungszeitraum vom 18. Jänner 2021 bis 25. Jänner 2021


In der Zeit von 18.01. bis 25.01.2021 kann für folgende Volksbegehren unterschrieben werden:

  • Tierschutzvolksbegehren

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Dezember 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Die Eintragung kann bei jeder österreichischen Gemeinde zu den festgesetzten Eintragungszeiten, aber auch online mittels Bürgerkarte oder Handysignatur vorgenommen werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.bmi.gv.at/volksbegehren.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Beim Stadtamt Ansfelden kann die Eintragung zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
 

Montag18.01.20217:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag19.01.20217:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch20.01.20217:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag21.01.20217:00 bis 20:00 Uhr
Freitag22.01.20217:00 bis 16:00 Uhr
Samstag23.01.20218:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag24.01.2021geschlossen
Montag25.01.20217:00 bis 16:00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. Jänner 2021) 20:00 Uhr durchführen.

Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!