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15.09.2022 06:00 Alter: 256 days

Auch mit wenig Geld Kultur in Ansfelden genießen

Der Kulturpass bietet Menschen mit wenig Geld Vorteile bei Kulturveranstaltungen. Informieren Sie sich hier über die Einkommensgrenzen und die Kulturpartner.


Mit dem Kulturpass genießen Menschen mit wenig Geld Vorteile bei Kulturveranstaltungen. Denn auch Menschen, die über wenig Einkommen verfügen oder sich in einer Notsituation befinden, haben das Recht, am kulturellen Leben teilnehmen zu können. Nutzen Sie den Kulturpass oder machen Sie andere Menschen auf dieses Angebot aufmerksam!

Der Ausweis bietet die Möglichkeit, bei ausgewählten Kuluturpartnern kostenlos Ausstellungen, Konzerte oder Theatervorstellungen zu besuchen. Das Anton Bruckner Centrum in Ansfelden ist bei vielen Veranstaltungen Kulturpartner. Sie können das Angebot an Gratis-Karten nutzen so lange der Vorrat reicht. Holen Sie bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung die Karte ab.

WANN bekomme ich den Kulturpass?

Sie erhalten den Kulturpass nach Einkommensüberprüfung, wenn Ihr monatliches Einkommen unter folgender Grenze liegt (Stand Mai 2022):

  • Das Einkommen liegt monatlich unter Euro 1.371,42- (12 mal im Jahr) bzw. 1.175,50 EUR 14 x pro Jahr, bzw. 16.457,- EUR pro alleinstehender Person im Jahr.
  • Bei AMS Bezug: Die Vormerkung als Arbeitssuchender allein genügt nicht. Der Tagsatz übersteigt keine Euro € 45,71 am Tag. Weiterbildungsgeld-Bezieher*innen (Bildungsgeld-Bezieher*innen), Fachkräftestipendium-Bezieher*innen bzw. Bildungsteilzeitgeld-Bezieher*innen haben keinen Anspruch auf den Kulturpass. Die Ausgabe des Kulturpasses ist erst nach Berechnung des Leistungsbezuges möglich!
  • Bitte bedenken Sie, dass bei der Einkommensüberprüfung immer das gesamte Einkommen aller Mitglieder im Haushalt (inkl. Familienbeihilfe, Alimente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage, Erwerbseinkommen - ausgenommen sind Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe für Erwachsene und die Heimopferrente) herangezogen wird.

Sie erhalten den Kulturpass automatisch ohne Einkommensüberprüfung, wenn Sie:

  • Sozialhilfe
  • Ausgleichszulage
  • Mindestpension oder
  • Notstandshilfe beziehen

    oder

  • Asylwerber*in
  • Geflüchtete*r aus der Ukraine (Vertriebenenausweis)
  • subsidiär Schutzberechtigte*r oder
  • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten) sind.

WIE bekomme ich den Kulturpass?

Als Ansfeldner Bürger*in können Sie den Kulturpass bei der Bürgerservicestelle (4053 Stadtteil Haid, Hauptplatz 41, Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr, Dienstag auch von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag auch 15 bis 18 Uhr) beantragen. Dort prüfen Mitarbeiterinnen die Anspruchsvoraussetzung und stellen Ihnen einen Kulturpass aus. Rufen Sie an unter 07729/840-0, wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen (Einkommensnachweis, Meldezettel, etc.) Sie mitnehmen müssen.

Der Kulturpass ist bis zu einem Jahr gültig, für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld gilt er sechs Monate. Wenn sich die Einkommenssituation ändert, ersuchen wir um Rückgabe des Passes.

(Textinfo: Sozialplattform; 15. September 2022)