Auch mit wenig Geld Kultur in Ansfelden genießen
Der Kulturpass ist ein Ausweis für Menschen mit wenig Geld.
Mit diesem Ausweis können Sie kostenlos Ausstellungen, Konzerte oder ein Theater besuchen. Der Kulturpass gilt nur bei manchen Museen, Theatern, Konzerthäusern. Diese heißen Kulturpartner. Das Anton Bruckner Centrum in Ansfelden ist bei vielen Veranstaltungen Kulturpartner. Sie können das Angebot nutzen, so lange der Vorrat reicht. Holen Sie bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung die Karte ab.
Seit 2007 gibt es den Kulturpass in Oberösterreich. Die Sozialplattform und das Land Oberösterreich, Direktion Kultur, koordinieren diese Aktion. Mittlerweile haben sich über 70 KulturpartnerInnen und 100 Sozialeinrichtungen beteiligt und stellen Freikarten zur Verfügung bzw. geben die Kultupässe aus. Denn auch Menschen, die über wenig Einkommen verfügen oder sich in einer Notsituation befinden, haben das Recht, am kulturellen Leben teilnehmen zu können. Nutzen Sie den Kulturpass oder machen Sie andere Menschen auf dieses Angebot aufmerksam!
WER bekommt den Kulturpass?
Sie erhalten den Kulturpass nach Einkommensüberprüfung, wenn Ihr monatliches Einkommen unter folgender Grenze liegt:
- Das Einkommen liegt monatlich unter Euro 1.238,- (12 mal im Jahr, oder Euro 1.061,- 14 mal im Jahr), bzw. Euro 14.851,- pro alleinstehender Person im Jahr.
- Bei AMS Bezug: Die Vormerkung als Arbeitssuchender allein genügt nicht. Der Tagsatz übersteigt keine Euro € 41,26 am Tag.
- Bitte bedenken Sie, dass bei der Einkommensüberprüfung immer das gesamte Einkommen aller Mitglieder im Haushalt (inkl. Familienbeihilfe, erhöhter Familienbeihilfe für behinderte Kinder, Alimente, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage, Einkommen, ausgenommen sind Pflegegeld und erhöhte Familienbeihilfe für Erwachsene) herangezogen wird.
Sie erhalten den Kulturpass automatisch ohne Einkommensüberprüfung, wenn Sie:
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Sozialhilfe
- Ausgleichszulage
- Mindestpension oder
- Notstandshilfe beziehen oder
- AsylwerberIn
- subsidiär Schutzberechtigte oder
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten) sind.
WIE bekomme ich den Kulturpass?
Als Ansfeldner Bürgerin oder Bürger können Sie den Kulturpass bei der Bürgerservicestelle (4053 Stadtteil Haid, Hauptplatz 41, Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr, Donnerstag auch 15 - 18 Uhr) beantragen. Dort prüfen Mitarbeiterinnen die Anspruchsvoraussetzung und stellen Ihnen einen Kulturpass aus. Rufen Sie an unter 07729/840-0, wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen (Einkommensnachweis, Meldezettel, etc.) Sie mitnehmen müssen.
Der Kulturpass ist bis zu einem Jahr gültig, für Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld gilt er 6 Monate.