Eintragungsmöglichkeiten für Volksbegehren
Eintragungszeitraum vom 25. März 2019 bis 01. April 2019
In der Zeit von 25.03. bis 01.04.2019 kann für folgende Volksbegehren unterschrieben werden:
Für verpflichtende Volksabstimmungen
CETA-Volksabstimmung
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Die Eintragung kann bei jeder österreichischen Gemeinde zu den festgesetzten Eintragungszeiten, aber auch online mittels Bürgerkarte oder Handysignatur vorgenommen werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.bmi.gv.at/volksbegehren.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Beim Stadtamt Ansfelden kann die Eintragung zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag | 25.03.2019 | 7:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 26.03.2019 | 7:00 bis 20:00 Uhr |
Mittwoch | 27.03.2019 | 7:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 28.03.2019 | 7:00 bis 20:00 Uhr |
Freitag | 29.03.2019 | 7:00 bis 16:00 Uhr |
Samstag | 30.03.2019 | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Sonntag | 31.03.2019 | geschlossen |
Montag | 01.04.2019 | 7:00 bis 16:00 Uhr |
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!