Ab 1. Februar: Beitrag für den Kindergartenbesuch nach 13 Uhr
Der Gemeinderat hat im Jänner 2018 nach Vorgabe des Landes Oberösterreich beschlossen, dass Eltern von Kindern, die den Kindergarten nach 13 Uhr besuchen ab 1. Februar 2018 einen Beitrag zu leisten haben. Wir haben für Sie die Eckpunkte der neuen Tarifordnung für die Kindergärten der Stadt Ansfelden zusammengefasst:
- Der Beitrag beträgt 3 % des Familieneinkommens.
- Er bewegt sich im Bereich von zumindest 42 EUR und beträgt maximal 110 EUR.
- Basis der Einkomensberechung ist das Einkommen der letzten drei Monate.
- Für Geschwister gibt es jedenfalls eine Ermäßigung.
- Zusätzlich zum 5-Tage Tarif gibt es auch einen 2- und 3- Tage Tarif für die Nachmittagsbetreuung.
- Zusätzlich kann in besonderen sozialen Umständen der Beitrag ermäßigt oder nachgelassen werden.
Informieren Sie sich über die Details in der neuen Tarifordnung für die Kindergärten der Stadt Ansfelden!