Informationen zum OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz

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Informationen zum OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz

Seit dem 1. Jänner 2008 gilt ein neues Veranstaltungssicherheitsgesetz für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Oberösterreich. Mit diesem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz wurden das alte Veranstaltungsgesetz 1962 und das Kinogesetz zu einem einheitlichen Landesgesetz zusammengefasst und zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen geschaffen. 

Seit dem 1. August 2012 findet man nunmehr auf der Homepage des Landes Oberösterreich Wissenswertes über das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz wie Informationen für Veranstalter und über Mindesterfordernisse für Veranstalter. Überdies findet man dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ`s) zum Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz. 

Seitens der Stadtgemeinde Ansfelden steht Ihnen auch  der zuständige Sachbearbeiter der Baurechtsabteilung, Hr. Kurt Kaltenböck unter der Tel.: 07229/840-438 ; Mail: bau@ansfelden.at  für etwaige Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

06.08.2012